callas Softwarepflegevertrag
Produktbeschreibung
Der Softwarepflegevertrag enthält sämtliche Updates, Upgrades und Support, solange der Vertrag besteht.
Ebenfalls im Rahmen des Softwarepflegevertrages sind Crossgrades (Betriebssystemwechsel) zu reduzierten Preisen möglich.
Voraussetzung: Der Softwarepflegevertrag kann nur innerhalb des ersten Monats*** nach Kauf des Produktes abgeschlossen werden. Der Vertrag wird zwischen callas software gmbh und dem Endkunden geschlossen.
Der Softwarepflegevertrag wird mit 20% des Vollproduktpreises pro Jahr berechnet. Rabatte oder Promo-Preise kommen für die Berechnung des jährlichen Pflegegebühr nicht zur Anwendung!
*** Softwarepflegeverträge können auch nachträglich abgeschlossen werden. Die Voraussetzungen dafür sind:
- 1) Der Beginn eines nachträglich abgeschlossenen Softwarepflegevertrages ist identisch mit dem Rechnungsdatum des unter Pflege zu nehmenden Produktes.
- 2) Die Laufzeit des nachträglich abgeschlossenen Softwarepflegevertrages muss zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses mindestens 12 Monate betragen.
- 3) Aufschlag von 5% pro nachgekauftem Pflegevertrag-Jahr
Crossgrades (Betriebssystemwechsel)
Ein Crossgrade ist im Rahmen eines gültigen Softwarepflegevertrags zu reduzierten Kosten möglich. Für den Wechsel fallen folgende Kosten an:
- Im ersten Jahr nach Kauf ist ein Wechsel des gleichen Produktes auf ein anderes Betriebssystem kostenlos möglich
- Im zweiten Jahr nach Kauf werden 15% des Produktpreises berechnet
- Ab dem dritten Jahr nach Kauf werden 30% des Produktpreises berechnet